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Finanzlexikon: volkswirtschaftliche-gesamtrechnung

volkswirtschaftliche-gesamtrechnung

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) erfasst die gesamtwirtschaftlichen Einkommens- und Güterströme einer Volkswirtschaft in einer abgelaufenden Periode. Sie liefert somit einen quantitativen Überblick über das wirtschaftliche Geschehen in einer Volkswirtschaft im Nachhinein (ex post). Die Hauptaufgabe der VGR ist der Ausweis des Sozialproduktes nach Entstehung, Verwendung und Verteilung. Desweiteren widmet sie sich der Ermittlung von Eckdaten der Sozial-, Wachstums-, und Konjunkturpolitik.
Als Ausgangspunkt gesamtwirtschaftlicher Analysen und Prognosen, nimmt die VGR eine wichtige Stellung ein.

Grundlage der VGR ist die Kreislauftheorie, bei der alle Unternehmen und alle Haushalte einer Volkswirtschaft in Sektoren zusammengefasst (aggregiert) werden. Die zwischen den Sektoren bestehenen Verbindungen in Form von Güter-, Geld- und Leistungsströmen werden buchhaltungstechnisch festgehalten.

Von 1957 bis 1960 wurde in Deutschland erstmals ein eigenes System der VGR entwickelt. Ab 1970 mussten dann die nationalen Daten nochmals für die Europäischen Gemeinschaften aufbereitet werden. 1998 wurde das deutsche System durch das europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) ersetzt, welches auf Richtlinien der UN basiert. Das Ziel war die verbindliche Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Methoden, Konzepte, Klassifikationen, Definitionen und Buchungsregeln zur besseren Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU.

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